Kfz-Steuer
Geschrieben von Hans-Holger am 28. Oktober 2006 20:33:16:
So mal zur Info!!!
promobil-Sondernewsletter vom 28.10.2006
Die Länder bitten zur Kasse
Reisemobil-Steuer: Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss.
Künftig ein eigener und einheitlicher Tarif für alle Reisemobile. Abhängig
vom Schadstoffausstoß steigt die Kfz-Steuer rückwirkend ab Januar 2006.
Bundesländer erwarten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.
Die Katze ist aus dem Sack: Nach einer langen Hängepartie kam das leidige
Thema Reisemobilsteuer am Mittwoch, 25. Oktober, überraschend noch auf die
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des
Bundestages. Auch wenn die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind und in
einer der nächsten Finanzausschusssitzungen fortgesetzt werden sollen,
zeichnen sich nach einem Kompromiß zwischen Bund und Ländern die künftigen
Rahmenbedingungen der Reisemobilsteuer ab.
Fast alle Reisemobilbesitzer müssen demnach für das laufende Jahr mit
einer Kfz-Steuer-Nachforderung rechnen und sich in Zukunft auf wesentlich
höhere Tarife einstellen. Immerhin: Die ursprünglich beschlossene
Verfünffachung der Reisemobilsteuer, die derzeit nur ausgesetzt ist,
verschwindet endgültig in der Schublade. Im teuersten Fall müssen
Mobilisten mit einem Aufschlag von etwa 150 Prozent rechnen.
Die Diskussion um die Steuer kam in Gang, nachdem promobil im Frühjahr
2005 aufdeckte, dass die Abgaben – vor allem für ältere Fahrzeuge –
drastisch um bis zu 500 Prozent steigen sollten. Reaktion war die Aktion
Rote Karte, in der inzwischen über 35 000 promobil-Leser gegen die
unsäglichen Politikerpläne protestierten. Viel Engagement zeigte auch die
Mobilisten-Initiative Camperline; und der ADAC brachte im Februar 2006
sogar ein eigenes Steuermodell in die Diskussion ein. Alle Vorstöße hatten
ein Ziel: Es sollte nicht zu übermäßigen Anhebungen bei der Kfz-Steuer
kommen.
Doch vor allem die unionsregierten Länder – an der Spitze Bayern, Hessen
und Baden-Württemberg – zeigten sich als hart und versprachen sich aus der
Erhöhung der Reisemobilsteuer Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro. Nachdem
der im Bundesrat eingebrachte Entwurf der Länder von der Bundesregierung
zurückgewiesen wurde, fand in den vergangenen Monaten ein intensives
Ringen zwischen Bund und Ländern um die Neuausrichtung der
Steuerberechnung statt. Begleitet wurde es von zahlreichen Stellungnahmen
von Verbänden. promobil schickte tausende Protestkarten seiner Leser nach
Berlin.
Das Ergebnis der vielen Bemühungen wurde nun in der nichtöffentlichen
Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages offenbar: Dort wurde vom
Bundesfinanzministerium ein neuer Gesetzentwurf zur Mobil-Besteuerung
eingebacht. Die Eckpunkte des Kompromisses, der für die meisten
Reisemobilisten teuer wird:
• Für die Reisemobile wird ein eigener Steuertarif eingeführt. Eine
Anlehnung an die Pkw-Steuer (für Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm) und an Lkw
(für Fahrzeuge über 2800 Kilogramm) soll es nicht mehr geben.
• Fahrzeuge, die die neu definierten Kriterien als Reisemobil (unter
anderem eine Stehhöhe von 1,70 Meter an der Spüle) nicht erfüllen, sollen
weiter wie Pkw versteuert werden.
• Die Steuer orientiert sich am Fahrzeuggewicht und an den
Lkw-Abgasnormen.
• Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll die Jahressteuer
zwischen 210 und 450 Euro liegen (bisher zwischen 172 und 210 Euro).
• Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll die Steuer zwischen 240 und 1820
Euro betragen (bisher 120 bis 1780 Euro).
• Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2005 bleibt es beim
alten Steuerrecht.
Alles in allem erhoffen sich die Länder – ihnen kommt die Kfz-Steuer in
voller Höhe zu – Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.
„Ein besserer Kompromiss war leider nicht zu erzielen“, betonte der
SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold, der sich stark für die
Interessen der Mobilisten engagierte. Er bedauerte, dass seine Partei eine
Steuererhöung nicht generell verhindern und noch nicht einmal eine
aufkommendneutrale Regelung erreichen konnte. Pronold: „Die Länder haben
einfach damit gedroht, die seit Mai 2005 gültige Regelung wieder in Kraft
zu setzen – und das wäre für viele Mobilbesitzer noch teurer geworden.“
Der neue Gesetzentwurf soll noch im November 2006 abschließend im
Finanzausschuss beraten werden und dann zügig den Bundesrat und den
Bundestag passieren. Die Neuregelung der Kfz-Steuer soll rückwirkend zum
1. Januar 2006 in Kraft treten.
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