Re: Ablasten eines Clou-Liner
Geschrieben von Claus am 16. März 2013 11:10:00:
Als Antwort auf: Re: Ablasten eines Clou-Liner geschrieben von Oliver am 16. März 2013 00:03:49:
Hallo Oliver, Danke für Deine Info, ich dachte das ist viel schwerer und ich muß von N & B eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen. Ich werde jetzt wirklich ersteinmal mein Leergewicht ermitteln, damit ich weiß, ob nach Ablastung meine Zuladung nur noch ich und ein Toastbrot ist ![]() Gruß Claus |