Re: (West) Deutsche Ostsee

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rüdiger am 09. August 2014 13:50:37:

Als Antwort auf: Re: (West) Deutsche Ostsee geschrieben von Detlef Ress am 09. August 2014 11:46:43:

Liebe Cloufreunde,
bitte verwechselt bei meinem Beitrag nicht etwas. Das öffentliche Parken in der Form nach der StVO obliegt Bundesrecht, d.h. Parken an jedem Ort, den die StVO nicht untersagt, auch einmaliges Übernachten. Durch Ländergesetze werden Kommunen ermächtigt, über den Gemeingebrauch hinaus Regelungen bzw. Erlaubnisse für öffentlichen Verkehrsraum zu schaffen. Ansprechpartner für Womo-Plätze deren Benutzung über das Gemeinwohl hinausgehen (Stühle etc) sind somit grds. die jeweiligen Kommunen und deren Ratsvertreter. Weder Bund noch Länder können durch ihr Gesetzgebungsverfahren uns Womo-Fahrern Erlaubnisse für die Stellplatzbenutzung erteilen.
Meine persönliche Sichtweise ist, dass die Ratsvertreter zum Wohl aller Bürger ihrer Gemeinde handeln müssen. Und wenn nun eine Gemeinde Campingplätze aufweist, so wird sich die Lobby dieser Campingplatzbetreiber verständlicherweise nicht für eine Ausweitung der Parkplätze für Womos aussprechen, es sei denn, die Plätze können nicht genügend Plätze für Womos anbieten. Auch nicht vergessen: Campingplätze bieten auch Arbeitsplätze und zahlen Steuern.
Ich gehe davon aus, dass der Ort, auf den die ganze Diskussion zurückgeht, genügend Campingplätze aufweist und daher die Gemeinde beschlossen hat, den Womo-Fahrern für eine Nacht einen Platz zur Verfügung zu stellen, aber nicht mehr. Wer dort mehrere Tage verbringen möchte und auch "Camping leben" will, ist auf den Campingplätzen herzlich willkommen. Ich denke, wir müssen dieses akzeptieren. Es gibt auch andere schöne Orte in Deutschland in denen es anders gehandhabt wird, bzw. nicht so streng kontrolliert wird. Aber wahrscheinlich auch nur so weit, wie andere nicht behindert oder belästigt werden. Und dieses liegt vor, wenn ich durch meine Markise oder Stühle so viel Platz einnehme, dass der Parkraum für weitere Fahrzeuge eingeschränkt wird. Und Parkraum ist nicht im Überfluss vorhanden. Seien wir doch froh, dass wir als Gemeinschaft von Womo-Fahrern durch Unterstützung von Politik und Presse schon erreicht haben, dass es immer mehr spezielle Womo-Stellplätze an schönen Orten gibt, meistens sogar sehr zentral gelegen. Es hätte auch anders sein können. Ich besitze ein Wohnmobil, weil ich eben nur einen oder wenige Tagen an einem Ort sein will, um dann weiterzufahren. Die Welt hat noch so viel schönes zu bieten. Es gibt doch den Satz: Der Weg ist das Ziel.
Und bitte bedenkt bei der Diskussion: Wann beginnt Campingleben? Camping ist nun mal auf einem kommunalen Womo-Stellplatz nicht erlaubt, sondern dafür sind die Campingplätze vorgesehen, welche dazu noch einen gesetzlichen Mindeststandard vorhalten müssen und daher auch preislich nicht mit einem Womo-Stellplatz konkurrieren können.
Von meinen zahlreichen Reisen ins südeuropäische Ausland kann ich nur berichten, dass es auch dort auf Womo-Parkplätzen je nach Region und Kommune Reglementierungen gibt. Womo parken und Übernachten Ja, aber Campingleben am Fahrzeug: Nein. Wenn wir abends Stühle neben oder vor das Womo stellten, um das Ende des Tages zu genießen, so hatte niemand etwas dagegen, aber schon bei Tisch mit Essen wurden wir von vorbeikommenden Beamten höflich, aber bestimmt, auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Meine Frau und ich respektieren dieses und hoffen durch unser Verhalten einen positiven Eindruck als Womo-Fahrer zu hinterlassen, damit es nicht eines Tages weitere Einschränkungen für uns gibt.
Rüdiger



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