Re: Ladeluftkühler
Geschrieben von Lemmy am 14. September 2015 23:36:20:
Als Antwort auf: Re: Ladeluftkühler geschrieben von Andreas aus Oehringen am 14. September 2015 19:14:37:
Denke ja...mehr Leistung als im Schein steht. Gesetzlich zulässige Toleranz von +/- 5 %. Möchte keinen Ärger mit Rennleitung und Tüv bekommen also lass ich den LLK eintragen.
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