Re: Liner undicht - rechtliche Frage ?
Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 09. Juli 2005 23:42:23:
Als Antwort auf: Liner undicht - rechtliche Frage ? geschrieben von Holger am 09. Juli 2005 10:29:20:
Hallo,
hört sich ja alles nicht so gut an. Versuche erstmal mit dem Verkäufer Dich im Guten zu einigen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist immer mit Risiken und Kosten verbunden. Wenn nein dann unbedingt folgendes Klären:
punkt eins: lief der Wagen auf eine Firma
punkt zwei: wie genau war es beim Verkauf, Wagen im Privatbesitz des Firmeninhabers oder noch Firmeneigentum.
Sollte der Wagen noch Firma gewesen sein so ist diese Firma an das neue Gewährleistungsrecht gebunden und es ist vollkommen egal ob das eine Kfz-Firma oder eine Metzgerei ist!
Sollte das Fahrzeug im Privatbesitz des Firmeninhabers übergegangen sein, machen gerne viele, da die Kosten erst absetzbar sind und dann das Fahrzeug billig in Privatbesitz genommen wird und bei Verkauf der Mehrerlös dann steuerfrei ist und das ist rechtlich einwandfrei! Dann kann man den Firmeninhaber unterstellen dass dies Absicht war um aus der Haftung zu kommen. Aber alles ohne guten Rechtsanwalt schlecht. Wie gesagt teile mal diese Punkte dem Verkäufer mit und dann sieh mal wie er reagiert.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr
PS. Dies ist kein rechtlicher Rat sondern nur etwas was ich mal selbst hörte! Will ja nicht mit den Gesetzen in Konflikt kommen!