Re: Liner undicht - Ergänzungen
Geschrieben von Holger am 12. Juli 2005 10:09:29:
Als Antwort auf: Liner undicht - rechtliche Frage ? geschrieben von Holger am 09. Juli 2005 10:29:20:
Hallo,
noch zur Ergänzung :
Das Womo wurde von einer Firma -Architekturbüro - gekauft ; nach angaben meines Rechtsanwaltes ist dieser der meinung, dass das ausreichend wäre.
Verunsichert bin ich eben nur weil uns ein Vetrag von - mobile.de - vorgelegt wurde, der diese Gewährleistung ausschließt.
Laut Ra ist dieser nur für Privatverkäufe zulässig.
Aktuell hat sich herausgestellt, dass das Wasser wohl über die Tür einläuft ; Es scheint wohl in der Vergangenheit ein Türschloss - wie zuhause - nachträglich eingebaut worden zu sein.
Dabei ist dann die Schließe etwas schräg eingebaut worden, so dass die Tür unten ein großes Spaltmaß aufweisst.
Explizit bedeutet das,dass beim Regen das Wasser von oben einläuft un zwischen Innen und Außendichtung ein Druck aufbaut und somit nach innen und Außen abläuft.
Wie kann man die Tür neu justieren ??
Aktuell am 11.07.05 hat sich der Verküfer aus Frankreich per Mail gemeldet, sein Beileid ausgesprochen und lediglich eine Beteiligung angeboten - Er hätte das Fahrzeug auch nach Ost - Europa verkaufen können.
Wie schon geasgt wäre es toll wenn sich ein RA mal melden würde, da ich nach den letzten Postings einfach die Frage einstellt in wie weit der Verkäufer eine Dichtigkeitsgarantie geben muss ?
Muss der Verkäufer den vergammelten Holzboden sanieren usw......
Grrüße nochmal