Kfz-Steuer / PKW

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 27. September 2005 08:31:26:

Hallo,
lest mal die Veröffentlichung des Finanzministers von Baden-Württemberg von 09.08.2005 (www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/4000/13_4593_d.pdf!!!Auf der Seite 2 steht ausdrücklich dass die verkehrsrechtliche Bestimmung Kombinationskraftwagen entfallen ist!!Auf Seite 3 dieses Schreiben steht: Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M(für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) zugeordnet(Anhang IIANr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG) und damit im ERgebnis P E R S O N E N K R A F T W A G E N!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Heisst das jetzt wir dürfen mit unseren Clous so schnell fahren wie wir wollen?
Wir dürfen im Lkw-Überholverbot überholen?
Bin mal auf eure Meinung gespannt.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr





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