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Re: Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von woming am 17. November 2005 12:32:48:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft geschrieben von Norbert am 16. November 2005 18:58:05:

>Was immer wieder �bersehen wird:
>Es geht um Fahrzeuge der Klasse M1. M1-Fahrzeuge sind Fahrzeuge der Personenbef�rderung bis 3500kg. Punkt.
>.... Ein Womo mit mehr als 3500kg ist niemals ein M1-Fahrzeug. Fahrzeuge �ber 3500kg fallen niemals in die Hubraum-Besteuerung, auch nicht nach der Neuregelung.
>Also: Kein Grund zur Panik.
>Au�erdem: Das Land NRW hat im zust�ndigen Bund-L�nder-Ausschu� beantragt, alle Womo nach Gewicht zu besteuern. Auch die unter 2800kg.

>Norbert

da drin steckt m.E. ein weit verbreitetes Missverständnis:
die Zugehörigkeit eines KFZs zu einer Fahrzeugklasse (hier z.B. M1) bringt nicht
automatisch eine spezielle Besteuerung mit sich. Die Besteuerungs-Einstufung
ist Bestandteil des nationalen Steuerrechts. Selbst bei EU-einheitlichen
Fahrzeugklassen kann das Besteuerungs-Modell in den div EU-Staaten unterschiedlich sein.
Dazu gehören auch die Steuer-Kriterien von Gewicht, Hubraum, CO2-Emission/km,
Partikel-Emission, Nutzungsart, Deckelung etc.

Und nur um den letzten Fall geht es hier.

Dies erklärt auch, weswegen einige FA-Leiter die Gunst der Stunde wohl
ausschöpfen möchten und schonmal höhere Steuerbescheide rausschieben.

Da der NRW-Antrag vor der Wahl war ist er im Zuge der Diskontinuität erstmal
kassiert, also leider irrelevant.

woming





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