Re: es lebe die unbewiesene behauptung
Geschrieben von Klaus Lockermann am 19. November 2005 00:46:15:
Als Antwort auf: es lebe die unbewiesene behauptung geschrieben von jens_v am 18. November 2005 22:33:19:
Recht so Jens.
Klaus aus Iserlohn
>nun als beamter sollte man solch hingeworfene behauptungen beweisen können. das geht leider nicht. denn diese behauptung ist definitiv derzeit falsch.
>ich empfehle mal folgende stellen in den einschlägigen verordnungen:
>http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Reihen/Reihe1_2005_09.pdf
>seite 3:
>------------------------------------------------
>- Die Fahrzeug- und Aufbauarten werden neuen Fahrzeugklassen zugeordnet. fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen u.a.) werden nicht mehr unter "Übrige", sondern unter "Pkw" aufgeführt. ...
>------------------------------------------------
>und
>http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Verzeichnis_Systematisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2005_.pdf
>------------------------------------------------
>(s. Richtlinie 2001/116/EG)
>M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
>Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
>M1 SA ......................Wohnmobil
>------------------------------------------------
>wer bei der jetzigen gesetzeslage entwarnung gibt, hat keine ahnung, ist verantwortungslos oder böswillig. oder weiß mehr als alle anderen in dieser republik. und dann freuen wir uns auf die beweise.
>jens