Re: dreispurige BAB, darf ich auf die dritte Spur??
Geschrieben von Rüdiger Knoche am 18. Dezember 2005 20:05:37:
Als Antwort auf: dreispurige BAB, darf ich auf die dritte Spur?? geschrieben von dieter (DL9KCL am 18. Dezember 2005 09:50:29:
Hallo Clou-Freunde, în § 41 Abs. 6 zu Zeichen 340, Buchstabe d, StVO steht, bezogen auf drei markierte Fahrstreifen in eine Richtung: "Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften L a s t k r a f t w a g e n mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Wohnmobile sind, trotz aller Diskussionen, noch Sonderkfz., aber keine Lastkraftwagen. Viele Grüße Rüdiger aus Lennestadt