LED Scheinwefer
Geschrieben von Armin H. am 20. November 2015 08:17:31:
Hallo Jungs, ihr wist ja das ich die LED Scheinwerfer drin habe. Ich war nun letzte Woche beim TÜV Nord wegen der Jahres Hauptuntersuchung, auch mit einem Augenmerk auf die H Zulassung im nächsten Jahr. Fahrzeug wahr Mängelfrei und für die H Abnahme gibt es keine Probleme. Aber!! was sind das für Scheinwerfer haben Sie eine Leuchtweitenregelung.? Und die Diskusion ging los. Ich muß sagen immer sehr freundlich und Sachlich. Grundsätzlich wolte der TÜV mir nicht glauben das ich die Scheinwerfer ohne Regelanlage betreiben darf, obwohl die Scheinwerfer eine EG Zulassung haben. Das ganze wurde dann an die TÜV Hauptstelle zur Prüfung gegeben. Nach zwei Tagen war das Ergebnis da. Ich Darf die Scheinwerfer ohne Leuchtweitenregelung fahren da das Fahrzeug vor 1990 gebaut wurde, und Technisch werden sie wie H4 Scheinwerfer eingestuft. Allso alles OK. Aber mit der H Zulassung wird das mit den Scheinwerfen nichts. Begründun: Opisch fallen sie zu sehr auf. Wenn es LED Scheinwerfer geben würde die den H4 Scheinwerfern optisch änlich wehren würde das so gehen. Da gibts ja die Ausnahme das Sicherheitrelewante Bauteile neueren Datums eingebaut werden dürfen. Aber wenn sie Optisch halt so aus dem Rahmen fallen wie meine dann halt nicht.( Schei....) Also werde ich mir ein Satz H4 mit Grill hinlegen und für den Jährliche Hauptuntersuchung immer Tauschen, ist zwar ein bisechen Arbeit aber für das bessere Licht ist mir das die Mühe wert. In diesem Sin, LG Armin
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